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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Pflicht und Chance

Geschrieben von Steffen Baumgartner | 21.01.25 10:08

Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft. Es legt fest, welche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen – und erweitert die bestehenden Vorschriften auch auf die Privatwirtschaft.

Während Barrierefreiheit bisher vor allem von Behörden verlangt wurde, müssen sich nun auch Unternehmen mit diesem Thema auseinandersetzen. Doch statt nur Pflichten zu sehen, sollten Firmen das BFSG als Chance begreifen: Es eröffnet die Möglichkeiten, ihre Zielgruppen zu erweitern, die Nutzererfahrung zu verbessern und sich zukunftsfähig zu positionieren.

Was regelt das BFSG konkret?

Das Gesetz betrifft eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen:

  • Produkte: Computer, Smartphones, Tablets, Notebooks, Fernsehgeräte mit Internetzugang, Selbstbedienungsterminals wie Bankautomaten
  • Dienstleistungen: Digitale Angebote im Business-to-Consumer (B2C) Bereich wie Webshops und Apps müssen künftig barrierefrei gestaltet sein

Stichtag: Ab dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen verbindlich. Für bestehende Selbstbedienungsterminals gibt es eine Übergangsfrist bis 2040. Terminals, die unter das Gesetz fallen und nach dem 28.06.2025 in Betrieb genommen werden, müssen von Beginn an barrierefrei gestaltet sein.

Ausnahmen

Unter die Ausnahme fallen Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Millionen Euro Umsatz) – allerdings nur, wenn sie keine betroffenen Produkte herstellen.

Was droht bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die die Vorgaben ignorieren, riskieren erhebliche Konsequenzen:

  • Rückruf von Produkten oder Einstellung von Dienstleistungen
  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro

Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren die Einhaltung und haben weitreichende Befugnisse.

Barrierefreiheit als Chance nutzen

Das BFSG mag zunächst als Pflicht erscheinen, doch es bietet zahlreiche Vorteile, die Unternehmen für sich nutzen können.

Erweiterung der Zielgruppe

In Deutschland leben 7,9 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung – das entspricht 9,3 % der Bevölkerung. Doch die tatsächliche Zahl beeinträchtigter Menschen ist noch höher, da nur Personen mit einem Grad der Behinderung von über 50 % statistisch erfasst sind.

Mit barrierefreien Angeboten können Unternehmen eine wachsende Zielgruppe erreichen. In einer alternden Gesellschaft wird Barrierefreiheit immer relevanter – und bietet großes Potenzial für Unternehmen, die hier frühzeitig investieren.

SEO-Vorteile sichern

Suchmaschinen wie Google bevorzugen gut strukturierte, benutzerfreundliche Websites. Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie semantische HTML-Tags oder alt-Tags für Bilder, verbessern nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch das SEO-Ranking. Das heißt: Barrierefreiheit macht Ihre Website sichtbarer für potenzielle Kund:innen.

Barriefreiheit hilft allen

Barrierefreiheit verbessert die Nutzererfahrung für alle: Eine klar strukturierte Navigation, einfache Sprache und guter Kontrast sind nicht nur für Menschen mit Einschränkungen hilfreich, sondern steigern die Zufriedenheit aller Nutzer:innen. Auch Menschen mit temporären Beeinträchtigungen – wie einer Verletzung – profitieren davon.

 

Barrierefreiheit – ein Gewinn für alle

Für viele Produkte und Dienstleistungen wird Barrierefreiheit ab Mitte 2025 Pflicht. Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist zwar mit Mehraufwand verbunden, bietet aber auch Chancen für die Unternehmen. So können die allgemeine Kundenzufriedenheit erhöht, neue Kundengruppen erschlossen und das Ranking bei Suchmaschinen verbessert werden.